Offene Fragen rund um die bwl   

Dringliche Interpellation von R. Kneubühler-Eichenberger und 9 Mitunterzeichnenden

Wie alle Interessierten unschwer feststellen können, nimmt der Rechtsstreit um die Entlassung des Schulleiters der bwl kein Ende und niemand weiss genau, wie lange das Tauziehen noch andauern kann. Nachdem die Stadt Dietikon einen nicht unwesentlichen Teil der kosten der bwl trägt, stellen sich den Dietiker Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern doch einige nicht unbedeutende Fragen.

Ich frage daher die Schulpflege an:

  1. Wie hoch sind die kosten, die bis heute aufgelaufen sind (Anwalt, Sitzungsgelder, etc.)?
  2. Die Schülerzahlen sollen rückläufig sein, weshalb vorsorgliche Kündigungen ausgesprochen werden mussten. Wie viele sind das und müssen diese aufrecht erhalten werden?
  3. Wie viele Angestellte haben bis heute gekündigt?
  4. Die bwl-Führung möchte raschmöglichst einen Schulleiter wählen. Weshalb verzögert sie dies, indem sie beim Verwaltungsgericht gegen den Entscheid des Bezirksrates rekurriert und diesen nicht entscheiden lässt?
  5. Sechs Monate lang war die Zuständigkeit des Bezirksrates unumstritten. Weshalb will ihn die bwl-Führung nun plötzlich als ,,befangen" erklärt haben und weshalb zweifelt sie plötzlich dessen Zuständigkeit an?
  6. Weshalb nimmt die bwl-Führung eine Gabelung des Rechtsweges in Kauf, indem sie sowohl beim Regierungsrat (der inzwischen seine ,,Unzuständigkeit" festgestellt hat), als auch beim Verwaltungsgericht Eingaben deponiert?
  7. Hat der Schulpräsident seine Aufgabe, der bwl-Behörde zur Seite zu stehen, wahrgenommen; wenn ja, wie?
  8. Das Anforderungsprofil für den neuen Schulleiter sieht keine pädagogische Ausbildung für diesen vor:
    a) Ist das die übliche Praxis in Berufswahlschulen?
    b) War bisher die pädagogische wenn möglich sogar heilpädagogische Ausbildung des Schulleiters nicht vorgesehen, damit dieser die Lehrkräfte ohne pädagogische Ausbildung (Werkstattlehrer Holz, Metall, Atelier, Technik, Gestalterisches Werken, etc.) zu begleiten und zu unterstützen hatte?
    c) Wäre es nicht sinnvoll, wenn der Schulleiter eine pädagogische Ausbildung vorweisen könnte, damit er bei einem Rückgang der Schülerzahlen auch als Lehrer eingesetzt werden könnte?
  9. Eine Lehrkraft beschwerte sich schriftlich bei den Schulpflegen, dass die bwl-Behörde weder während der Besuchswoche noch am ,,Tag der offenen Tür" die bwl besucht hätten.
    a) Entspricht diese Aussage den Tatsachen? Wenn ja, weshalb wurde die bwl in dieser Zeit nicht besucht?
    b) Wurden die Lehrkräfte von den Behördenmitgliedern gemäss Art. 1.5.1 und 1.5.3 der Geschäftsordnung besucht? Wenn nein, weshalb?
  10. Gemäss Zeitungsberichten im vergangen Frühjahr hätte auf Sommer 1999 ein Evaluationssemester eingeführt werden sollen. Weshalb wurde darauf verzichtet?
  11. Was hat sich nach der Entlassung des Schulleiters in der bwl verbessert, was verschlechtert?
  12. Was hat die bwl-Führung unternommen, um das Führungsvakuum zu füllen und das Vertrauensverhältnis Behörde-Lehrer wieder herzustellen?

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