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Genehmigung der neuen Statuten des Spitalverbandes

Antrag des Stadtrates vom 4. Dezember 2000
Statutenrevision Spitalverband  

(Beschluss des Gemeinderates vom


Der Gemeinderat beschliesst:

1 .     Die neuen Statuten des Spitalverbandes werden genehmigt und den Stimmbürgern zur Annahme empfohlen.

2.      Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Referendum.

3.      Der Stadtrat wird mit der Durchführung der Volksabstimmung beauftragt.

Erläuterungen

Mit der Gründung des Gemeindeverbandes für den gemeinsamen Bau und Betrieb eines Spitals im Limmattal im Jahr 1959 wurde der Grundstein für die Zusammenarbeit der Limmattaler Gemeinden im Gesundheitswesen gelegt. Nach zwanzig Betriebsjahren zeigte sich die Notwendigkeit der Angliederung eines Krankenheims für Langzeitpatienten. Dieses wurde in die bestehende Organisation mit den unveränderten Statuten eingegliedert.

Die Spitalsituation hat sich in den vergangenen Jahren drastisch verändert. Die Spitalliste der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich verlangte eine einschneidende Straffung der Anzahl Akutspitäler und führte unter anderem dazu, dass das Spital Dielsdorf aufgehoben und die Bedeutung des Limmattalspitals als Regionalspital auch für das angrenzende Furttal erhöht wurde. Die alten Statuten aus dem Jahr 1 959 genügen für diese neue Organisation nicht mehr. Die ,,Projektgruppe Statutenrevision" legte einen zukunftsgerichteten Statutenentwurf vor, zu dem im Herbst 1 999 eine breite Vernehmlassung stattgefunden hat. Auch der Stadtrat hat an dieser Vernehmlassung teilgenommen und zog für seine Stellungnahme die Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates als vorberatende Kommission bei.

Am 23. August 2000 legte die Spitalkommission die neuen Statuten für den Spitalverband Limmattal den Verbandsgemeinden mit dem Antrag vor, diese durch die zuständigen Organe genehmigen zu lassen.

Bisherige Statuten

Die wichtigsten Mängel der alten Statuten sind:

Die Kompetenzen der Spitalkommission (z.B. Beschlussfassung über einmalige Ausgaben höchstens Fr. 100000 pro Betriebsjahr) sind aus heutiger Sicht viel zu eng geworden.
Der Spielraum für aktuelles unternehmerisches Handeln war weder mit den ursprünglichen Strukturen noch mit den eingespielten langen Entscheidungswegen gegeben.

Das Krankenheim passte nicht mehr zum Betrieb eines modernen Akutspitals. Während dieses eine überregionale Bedeutung errungen hat, ist das Krankenheim nur für die angrenzenden Gemeinden wichtig.

Neue Statuten
Die neuen Statuten verfolgen folgende Ziele:

Die in den letzten 40 Jahren eingetretene Entwicklung wird nachvollzogen.

Die Handlungsfähigkeit der Verbandsorgane wird sichergestellt.

Die wirtschaftliche Betriebsführung wird erleichtert.

Die Identifikation mit Spital und Pflegezentrum wird gestärkt.

Die Attraktivität im Blick auf die Aufnahme weiterer Gemeinden wird gesteigert.

Die Spielräume für künftige Entwicklungen werden möglichst weit offen gehalten.

Die wesentlichsten Neuerungen sind:

Neu gibt es als Beteiligungsformen neben dem Beitritt zum Zweckverband auch die Mitgliedschaft mit Wirkung nur auf das Akutspital oder nur das Pflegezentrum. Es ist dies eine Mitgliedschaft mit der Einschränkung, dass die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten auf Geschäfte beschränkt sind, welche den Verband allgemein und das Akutspital beziehungsweise das Pflegezentrum betreffen. Daneben gibt es neu auch den Anschlussvertrag. Dieser bewirkt keine Mitgliedschaft. Gemeinden, mit denen ein Anschlussvertrag besteht, können aber eine Vertretung mit beratender Stimme an die Sitzungen der Delegiertenversammlung abordnen.

Die Delegiertenversammlung ist das lenkende Organ des Spitalverbandes. Die 25 Mitglieder (bisher: Spitalkommission 15 Mitglieder) vertreten die Verbandsgemeinden entsprechend deren Bevölkerungszahl mit je mindestens einer Person. Die Erweiterung ist einerseits durch den geplanten Anschluss weiterer Gemeinden, anderseits durch die Integration der Rechnungsprüfungskommission begründet. Sie erhält einen parlamentsähnlichen Status, während der Verwaltungsrat als geschäftsführendes Organ die Exekutive darstellt.

Der Verwaltungsrat (bisher Betriebsausschuss) besteht aus fünf Mitgliedern. Er
ist unter anderem für den Abschluss von Rahmen- und Zusammenarbeitsverträgen mit externen Leistungserbringern zuständig. Der Standortgemeinde und der bevölkerungsreichsten Verbandsgemeinde steht je ein Sitz zu.

Die Spitalleitung (drei Mitglieder: Verwaltungsdirektion, ärztliche Direktion und Pflegedirektion) ist ein neu geschaffenes Organ. Sie ist für die operative Führung von Spital und Pflegezentrum verantwortlich. Nach den alten Statuten war der Spitalverwalter für das Rechnungswesen des Verbandes und die ökonomische und administrative Leitung des Spitals zuständig, während die ärztliche Leitung dem Chefarzt oblag.

Die Rechnungsprüfungskommission setzt sich aus fünf Mitgliedern der Delegiertenversammlung zusammen und wird von dieser gewählt. Nach den alten Statuten bestand die Rechnungsprüfungskommission aus sieben Mitgliedern, die von den Rechnungsprüfungskommissionen der Verbandsgemeinden bestimmt

wurden. Mit der Integration der Rechnungsprüfungskommission in die Delegiertenversammlung wird deren Stellung gestärkt und der Informationsfluss vereinfacht.

Mit dem modifizierten ,,Quorum der Gemeinden" gilt ein Antrag als angenommen, wenn er die Zustimmung der Mehrheit der Verbandsgemeinden und darunter von mindestens zwei der drei bevölkerungsmässig grössten Verbandsgemeinden erhalten hat. Diese Fassung ist ein Kompromiss, denn nach den alten Statuten konnte ein in die Zuständigkeit der Gemeinden fallender Beschluss nur gefasst werden, wenn er die Zustimmung der zuständigen Organe von Schlieren und Dietikon fand. Der Stadtrat beharrte anfänglich auf diesem Vetorecht, stimmte der neuen Regelung schliesslich zu, um die gesamte Statutenrevision nicht zu gefährden.

Die Finanzkompetenzen der Verbandsorgane werden um ein Mehrfaches erhöht nämlich für die Delegiertenversammlung bis auf 1 Million (bisher 50'OOO) Franken für einmalige und 1 50'OOO (bisher 2O'OOO) Franken für jährlich wiederkehrende nicht gebundene Ausgaben. Der Verwaltungsrat kann in eigener Kompetenz über nicht gebundene einmalige Ausgaben bis zu 75O'OOO (bisher 1O'OOO) Franken und über wiederkehrende bis zu 1 OO'OOO (bisher 20'OOO) Franken befinden.

Im übrigen wird auf den beiliegenden Antrag der Spitalkommission verwiesen.


Referenten:     Gesundheitsvorsteherin Marianne Landolt, Finanzvorstand Karl Geiger

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Integration der Kurse für heimatliche Sprache und Kultur in den Stundenplan
(Postulat von E. Joss)

Ernst Joss, Mitglied des Gemeinderates, hat am 9. März 2000 folgendes Postulat eingereicht:

,,Es ist bekannt, dass gute Kenntnisse der eigenen Muttersprache den Erwerb einer Fremdsprache erleichtern. Viele Konsulate bieten denn auch für Schülerinnen und Schüler Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur an. Die Grundlagen sind durch die Bildungsdirektion geregelt. Diese Kurse fristen ein Mauerblümchendasein. Sie sind nicht in den Unterricht und die Lehrer nicht in den Lehrkörper integriert. Hier sollte Abhilfe geschaffen werden. Gleichzeitig könnte für Schweizer Schulkinder ein Kurs in heimatlicher Kultur angeboten werden.

Ich ersuche die Schulpflege, die Integration der Kurse für heimatliche Sprache und Kultur in den Unterricht zu prüfen."

Der Gemeinderat hat das Postulat in seiner Sitzung vom 18. Mai 2000 an die Schulpflege überwiesen. Das Postulat fällt in den Zuständigkeitsbereich der Schulpflege, welche dazu folgenden Bericht erstattet:

Die Integration der Kurse für heimatliche Sprache und Kultur ist im Reglement über die Durchführung von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) vom 11 . Juni 1992 gesetzlich geregelt. Die reglementarischen Vorgaben betreffend Unterrichtszeit dispensieren die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer von zwei Lektionen vom gleichzeitig stattfindenden Unterricht an der Volksschule für den Besuch der HSK-Kurse. Zur Zeit machen davon nur die italienischen HSK-Kurse Gebrauch. Alle andern Kurse finden am Mittwochnachmittag, am Samstagmorgen oder nach dem obligatorischen Unterricht von 17 bis 19 Uhr statt. Dies liegt wohl daran, dass die meisten Kurse kleine Sprachgruppen umfassen und in der Regel Schulhaus-, ja sogar gemeindeübergreifend organisiert sind. Die am besten organisierten und besuchten Kurse sind die Sprachkurse für italienisch sprechende Kinder. Dies liegt daran, dass das Interesse von Seiten der Eltern grösser ist und dass die Lehrperson für die italienischen HSK-Kurse mit Engagement diesen Unterricht erteilt und mit der Lehrerschaft des entsprechenden Schulhauses zusammenarbeitet.

Weiter hat sich letztes Jahr der für die Schule zuständige Direktor des italienischen Konsulats beim Schulpräsidenten für die schulischen Anliegen seiner Landsleute interessiert. In diesem Gespräch konnten auch die Anliegen der Schule Dietikon vorgebracht werden. Ein persönlicher Brief von Seiten des Konsulats an die Eltern hat sich daraus ergeben.

Allgemein werden die HSK-Kurse von verschiedenen Trägerschaften angeboten, nämlich von Konsulaten und Botschaften, anerkannte aber nicht-staatliche Trägerschaften und andere. nicht genauer definierte Trägerschaften. Dadurch ist die Organisation und der Kontakt zu den entsprechenden Personen ebenfalls sehr unterschiedlich. Damit verbunden ist auch die finanzielle Seite.

Im Grundsatz steht die Lehrerschaft einer Integration der HSK-Kurse positiv gegenüber; denn es ist unbestritten, dass gute Kenntnisse der Muttersprache das Erlernen weiterer Sprachen erleichtert. Gute Kenntnisse in der Muttersprache fördern auch die Identifikation mit der heimatlichen Kultur und erleichtern das Kennenlernen anderer Kulturen. Sprachenlernen ist Voraussetzung für Denken, die Beherrschung der deutschen Sprache ist Voraussetzung für den schulischen Erfolg. Deshalb sind für die Integration der HSK-Kurse in den obligatorischen Unterricht einige Überlegungen anzustellen:

Kenntnisse der Muttersprache mit einer Stunde pro Woche (die zweite Stunde ist für Kultur gedacht);
Nicht definierter Ansatz der Vorkenntnisse für einen zweistündigen HSK-Kurs bei den fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern. Der Sprachunterricht für deutschsprechende Schülerinnen und Schüler umfasst fünf Wochenstunden, ein Zeitaufwand, der für einige Schulkinder nicht ausreichend ist, um gute Kenntnisse der Muttersprache zu erwerben;
die Kurse, in der Regel als Doppelstunde einmal pro Woche stattfindend, lassen sich in der Unterstufe durch den Halbklassenunterricht innerhalb der üblichen Unterrichtszeit durchführen. Dies bedeutet aber für die betreffenden Kinder zwei Stunden mehr Unterricht. Im weiteren zwingt diese ,,Integration" die Klassenlehrperson, die Gruppeneinteilung nach Nationalitäten vorzunehmen und alle andern Aspekte (soziale, Mädchen/Buben, DfF, Zusatzunterricht, Niveauunterricht, kath. Unterricht, etc.) in den Hintergrund zu stellen;

gleichzeitig zum regulären Unterricht stattfindende HSK-Kurse gehen zu Lasten eines offiziellen Lehrplanfaches. Dazu besteht keine Einigkeit. Die Eltern fremdsprachiger Schülerinnen sind damit oft nicht einverstanden und verzichten auf den HSK-Kurs. Finden die HSK-Kurse ausserhalb des Unterrichts statt, steigt die wöchentliche Unterrichtszeit um zwei Stunden. Dies kann nicht im Sinne der fremdsprachigen Kinder sein, die teilweise durch ihre schulischen Defizite schon mehr belastet sind und dafür Zusatzstunden besuchen;
auch für deutschsprechende (Schweizer) Kinder würde die wöchentliche Unterrichtszeit verlängert, wenn ein Kurs in heimatlicher Kultur angeboten würde. In diesen Kurs müssten auch die Schülerinnen und Schüler jener Nationalitäten integriert werden, für die von ihrem Konsulat kein Kurs angeboten wird; bei einer Doppellektion pro Woche fallen pro Schulkind für die gesamte Schulzeit eine beachtliche Zahl an Unterrichtsstunden an, die im Lehrplan nicht geregelt sind,

 umsomehr die Kurse Sprache und Kultur vermitteln sollten; zusätzlich stellt sich auch die Raumfrage in allen Schulhäusern. Wenn - wie im besten Fall vorgesehen - alle Kurse am gleichen Nachmittag stattfinden, müssten bei der grossen Anzahl an Kursen und Nationalitäten einige zusätzliche Schulzimmer vorhanden sein. Zusätzlich ist eine Integration der HSK-Kurse in die schon eng vernetzten Stundenpläne mit der Vielfalt des Angebots der obligatorischen Fächer und des Zusatzunterrichts mit allen seinen unterschiedlichen Organisationsformen eines Schulhauses fraglich;
ein Kurs hinsichtlich heimatlicher Kultur für Schweizer Kinder wäre auch für die fremdsprachigen Kinder sinnvoll und für die Integration förderlich; die Bezahlung der HSK-Kurse für Schweizer Kinder und der Kurse für fremdsprachige Kinder nicht-staatlicher Trägerschaften bedarf der Klärung und ob genügend fachlich kompetente Lehrpersonen zur Verfügung stehen.

Die Lehrerschaft hat sich mit der Frage der ,,Integration der HSK-Kurse in den Stundenplan" in den einzelnen Stufenkonventen auseinandergesetzt. Die Unterstufe und die Oberstufe führten dazu eigene Konvente durch, die Mittelstufe äusserte sich durch die Schulhauskonvente, wobei die Meinungen vor allem auf der Mittelstufe geteilt sind. In den Vorbereitungen zum Projekt ,,QUIMS" auf der Primarstufe des Zentralschulhauses hat die Steuergruppe auch diesen Aspekt geprüft. Die Lehrerschaft unterstützt die Idee der Integration der HSK-Kurse in den Stundenplan, hat aber in der Gewichtung der Projektziele die Sprachförderung als zentralen Punkt des Unterrichts in anderer Form vorgesehen. Die Integration der HSK-Kurse als weiteres Projekt würde den Rahmen des QUIMS-Projekts im Zentralschulhaus sprengen.

Damit eine Integration der HSK-Kurse in den Stundenplan verwirklicht werden kann erachtet die Lehrerschaft einige grundlegende Bedingungen als Voraussetzung:
- die Organisation und Koordination werden durch die Behörde oder eine externe Stelle (nicht durch Lehrpersonen) durchgeführt;
- die HSK-Kurse werden schulhausweise organisiert und durchgeführt
- die HSK-Kurse eines Schulhauses finden an einem Nachmittag gleichzeitig statt;
- für alle Sprachgruppen müssen pädagogisch geschulte Lehrpersonen zur Verfügung stehen;
- diese Stunden dürfen nicht auf Kosten von Sportstunden stattfinden; die Schweizer SchülerInnen werden zu dieser Zeit nach Lehrplan unterrichtet.

Solange diese Voraussetzungen nicht gegeben und die Raumprobleme nicht gelöst sind, kann die Integration der HSK-Kurse in den Stundenplan nur punktuell verwirklicht werden.

Referent:       Schulpräsident Gaudenz Buchli

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Sicherheit im Bereich von Kindergärten und Schulen
(Interpellation von W. Blattner und 2 Mitunterzeichnenden)

WiIly Blattner, Mitglied des Gemeinderates, und 2 Mitunterzeichnende haben am 23. November 2000 folgende Interpellation eingereicht:

,,Immer wieder hört man besorgte Stimmen von Eltern, deren Kinder auf dem Schulweg gefährliche Momente mit motorisierten Verkehrsteilnehmer erlebt haben. In Dietikon liegen viele Schulen und Kindergärten an rege befahrenen Strassen, bei welchen insbesondere für ortsunkundige Fahrer nicht zu erkennen ist, dass diese in der Nähe des Schulhauses sind. Nahe der Schule ist mit einer verminderten Aufmerksamkeit der Kinder zu rechnen. Sie treffen auf Kameraden konzentrieren sich auf diese oder pressieren, weil vielleicht die Zeit drängt. Bei Schulschluss drängen sie nach Hause, sind ausgelassen> springen, rennen, spielen, streiten. Es ist erschrekkend zu beobachten, mit welcher Geschwindigkeit und Unachtsamkeit viele Verkehrsteilnehmer den Bereich einer Schule oder eines Kindergartens passieren.

In andern Gemeinden und auch im Ausland werden Schulen klar und auffallend mittels Schildern, Strassenmarkierungen oder Blinklichtern gekennzeichnet, Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen, so dass bei Zuwiderhandlungen entsprechend hohe Bussen ausgesprochen werden können.

Ich frage deshalb den Stadtrat an:

1.      Ist die Stadt Dietikon bereit, mehr für die Sicherheit der Kinder im Bereich der Schulhäuser und Kindergärten zu tun?
2.      Welche Möglichkeiten erachtet er als wirksame Mittel, um unachtsame und rücksichtslose Verkehrsteilnehmer im Bereich von Schulen zu disziplinieren?"
Mitunterzeichnende:
Ursula Rothenberger-Wahrenberger Urs Ungricht

Diese Interpellation wird Ihnen und dem Stadtrat im Sinne von § 58 der Geschäftsordnung zur Kenntnis gebracht.

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Delinquenz an Dietiker Schulen
(Interpellation von W. Blattner und 2 Mitunterzeichnenden)

WiIIy Blattner, Mitglied des Gemeinderates, und 2 Mitunterzeichnende haben am 23. November 2000 folgende Interpellation eingereicht:
,,Laut Statistik der Jugendanwaltschaften ist die Jugenddelinquenz in den letzten Jahren deutlich gestiegen, sind die Jugendstrafbehörden massiv überlastet und personell unzureichend dotiert. Insbesondere wenn es sich um Delikte von strafrechtlich geringer Bedeutung handelt (Diebstahl, Entwendung, leichte Körperverletzung, Erpressung) wird Eltern, die zu einer Strafanzeige bereit sind> von der Polizei häufig davon abgeraten. Der Öffentlichkeit werden nur einzelne Fälle bekannt> bei denen es sich wohl um die ,,Spitze des Eisberges" handelt

Aufgerüttelt durch bekannt gewordene Vorkommnisse in andern Gemeinden frage ich die Schulpflege an:

1.      Wie beurteilt die Schulpflege die aktuelle Situation bezüglich Gewalt an den Dietiker Schulen? Stellt sie allenfalls eine Zunahme fest?

2.      Sind insbesondere Fälle von Erpressung bekannt?

3.      Wie werden Lehrkräfte und Eltern unterstützt bei strafrechtlich relevanten Delikten?

4.      Welche Bedeutung hat die Gewaltprävention an der Dietiker Schule?

5.      Gibt es eine Zusammenarbeit der Polizeiorgane und der Jugendanwaltschaft mit der Lehrerschaft?"

Mitunterzeichnende:
Ursula Rothenberger-Wahrenberger Urs Ungricht

Diese Interpellation wird Ihnen, dem Stadtrat und der Schulpflege im Sinne von § 58 der Geschäftsordnung zur Kenntnis gebracht.


Bericht des Stadtrates vom 27. November

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Lastenausgleich
(Postulat von Ernst Joss)

Ernst Joss, Mitglied des Gemeinderates, hat am 9. März 2000 folgendes Postulat eingereicht:

,,Dietikon und andere vergleichbare Städte müssen vor allem im Schul- und Sozialwesen wesentlich grössere Lasten tragen als andere Gemeinden. Die Verbesserung des Lastenausgleichs ist daher ein vordringliches Ziel, wenn die finanzielle Situation dieser Gemeinden nachhaltig verbessert werden soll.

Entsprechende Bestrebungen müssen mit größtem Nachdruck unterstützt werden. Nur wenn sich alle Gemeinden mit den gleichen Problemen beim Kanton einsetzen kann dieses Ziel erreicht werden.

Ich fordere den Stadtrat auf, sich zusammen mit anderen Gemeinden für einen besseren Lastenausgleich im Kanton Zürich einzusetzen."

Der Gemeinderat überwies das Postulat am 18. Mai 2000 an den Stadtrat zu Bericht und Antrag. Das Postulat fällt in den Zuständigkeitsbereich des Stadtrates, welcher dazu folgenden Bericht erstattet:

Es trifft: zu, dass Dietikon und vergleichbare Städte mit zentralörtlicher Funktion vor allem im Bereich Soziale Wohlfahrt bedingt durch die Bevölkerungsstruktur überdurchschnittlich hohe Lasten zu tragen haben. Im Aufgabengebiet Bildung trifft dies tendenziell ebenfalls zu, doch werden in diesem Fall die Mehraufwendungen teilweise durch höhere Staatsbeiträge gemildert.

Die durch das Statistische Amt des Kantons Zürich jährlich publizierten Nettoaufwendungen der einzelnen Städte und Gemeinden pro Kopf der Bevölkerung illustrieren den Sachverhalt deutlich. Die aktuellsten publizierten Werte widerspiegeln die Rechnungsergebnisse 1998. Die Nettoaufwendungen der Stadt Dietikon für die Soziale Wohlfahrt betrugen Fr. 644.00 pro Kopf der Bevölkerung, während der Mittelwert ohne die Städte Zürich, Winterthur und Dietikon bei Fr. 367.00 lag. Dieser Vergleich zeigt eine Mehrbelastung der Stadt Dietikon von rund 5,7 Mio. Franken pro Jahr, was im Jahr 1998 rund 17 Steuerprozente ausmachte. Ein derartiges Ungleichgewicht der Lasten, auf die der Stadtrat Dietikon praktisch keinen Einfluss nehmen kann, ist inakzeptabel, denn es trägt dazu bei, dass die Gemeindesteuerfüsse immer stärker voneinander abweichen. So beträgt der Unterschied zwischen dem tiefsten und höchsten Steuerfuss im laufenden Jahr 54 Steuerprozente. Man bezahlt deshalb auf dem gleichen Einkommen in der

Gemeinde mit dem Höchststeuerfuss 69% mehr Gemeindesteuern als in der Gemeinde mit dem tiefsten Steuerfuss. Eine derart unterschiedliche Belastung der Steuerzahler ist durch nichts zu rechtfertigen. Gemäss den für nächstes Jahr vorliegenden Anträgen soll sich diese Spanne sogar noch erhöhen.
Der Stadtrat fordert deshalb seit Jahren einen verstärkten Lastenausgleich insbesondere für die Soziale Wohlfahrt, wie dies auch im Finanzplan 1 999-2003 postuliert ist. Da solche Forderungen politisch aber schwierig durchzusetzen sind, will der Stadtrat auf eine Verstärkung des Finanzausgleichs hinwirken. Eine solche Massnahme zielt in die gleiche Richtung und hat zum Ziel, die Steuerfussunterschiede zwischen den Gemeinden innerhalb des Kantons zu verringern.

Im April 2000 fand deshalb eine Aussprache mit finanzschwachen Gemeinden statt, an der über 50 Gemeinden mit einem Steuerfuss von 125% und mehr vertreten waren. Mit einer Konsultativabstimmung wurde die Absicht erklärt, mittels einer Volksinitiative zu verlangen, dass die Differenz zwischen dem höchsten und dem tiefsten Steuerfuss im Kanton Zürich durch eine entsprechende Ausgestaltung des Finanzausgleichs begrenzt sein soll.

Inzwischen ist eine Volksinitiative gestartet worden, die durch eine Verfassungsänderung sicherstellen soll, dass durch den Finanzausgleich die Gemeindesteuerfüsse nicht mehr als 50% vom tiefsten Gemeindesteuerfuss voneinander abweichen dürfen. Mit der Unterschriftensammlung wurde am 15. November 2000 begonnen. Die Unterschriftenbogen sollen am 7. Mai 2001 bei der Geschäftsleitung des Kantonsrates eingereicht werden.

Der Stadtrat Dietikon hat am 1 1 . September 2000 beschlossen, die Initiative aktiv zu unterstützen und von der Einsitznahme von Finanzvorstand Karl Geiger im Initiativkomitee Kenntnis genommen. Die Mitglieder des Stadtrates wurden ersucht, sich bei ihren Parteien und in der Öffentlichkeit für eine Unterstützung der Initiative und das Sammeln der notwendigen Unterschriften einzusetzen.

Im übrigen unterstützt der Stadtrat alle Bestrebungen für einen Lastenausgleich, so zum Beispiel auch im Rahmen der Verfassungsrevision.

Da der Inhalt des Postulates in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt, gilt es mit diesem Bericht als erledigt.

Referent:       Finanzvorstand Karl Geiger

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Stadthauskonkurrenz zum einheimischen Gewerbe
(Interpellation von R. Kneubühler-Eichenberger und einem Mitunterzeichnenden)

Rosmarie Kneubühler-Eichenberger, Mitglied des Gemeinderates, und ein Mitunterzeichnender haben am 14. Dezember 2000 folgende Interpellation eingereicht:

,,Im Zusammenhang mit allen Arbeitslosenprogrammen schien es in den letzten Jahren immer wichtig zu sein, dass bei allfälligen Aufträgen kein einheimisches Gewerbe konkurrenziert wurde.

In letzter Zeit konnte aber festgestellt werden, dass vermehrt Festwirtschaften und Anlässe, an denen Essen und Aperos serviert wurden, unter anderem auch durch Kultur in Dietikon angeboten wird.

Ich möchte dem Stadtrat dazu folgende Fragen stellen:

1.      Wer ist zuständig für alle Essen, die im Stadthaus und im Stadtkeller angeboten werden, u.a. durch die Kulturkommission?

2.      Um wieviele Essen handelt es sich dabei pro Jahr?

3.      Wenn gekocht wird, werden die Lebensmittel auch nach der heutigen Lebensmittelverordnung und Hygienekontrolle zubereitet?

4.      Werden die Räumlichkeiten auch an auswärtige Organisationen vermietet?

5.      Gibt es eine Kontrolle, ob Jugendliche sich beteiligen und wenn ja, wird dann auch kontrolliert, ob Alkohol ausgeschenkt wird?

6.      Wer haftet bei allfälligen Unfällen?

7.      Wird die Kulturkommission oder andere aIIfällige Organisationen auch zur Zahlung einer Miete verpflichtet und wie hoch ist sie?

8.      Nach welchen Ansätzen wird das Personal der Stadt entschädigt, wenn es eventuell auch noch abends oder am Wochenende zur Mithilfe aufgeboten wird und zu wessen Lasten gehen die Kosten?

9.      Werden auch die Kosten einer allfälligen Reinigung weiterverrechnet?

10.     Wie verhält es sich bei allfälligen Druckereimaterialien, Einladungen, Plakate, Flyers usw. für solche Festivitäten? Werden da regelmässig Offerten eingeholt?

1 1.    Ist der Stadtrat bereit, für zukünftige Kulturanlässe und Aperos die einheimischen Wirte und Partyservices offerieren zu lassen?"
Mitunterzeichnender:

Peter Kissling

Diese Interpellation wird Ihnen und dem Stadtrat im Sinne von § 58 der Geschäftsordnung zur Kenntnis gebracht.

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Mobilfunkantennen
(Interpellation von E. Joss)

Ernst Joss, Mitglied des Gemeinderates, hat am 1 1 . Januar 2001 folgende Interpellation eingereicht:

,,In Dietikon sind in letzter Zeit in bewohntem Gebiet mehrere Mobilfunkantennen entstanden. Die erhöhte Belastung führte zu Klagen aus der Bevölkerung. Ich stelle dem Stadtrat daher folgende Fragen:

1.      Ist die Belastung der Bevölkerung in allen Fällen innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte?

2.      Sind dem Stadtrat Klagen in Gebieten mit einer Belastung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte bekannt?

3.      Sieht der Stadtrat eine Möglichkeit und ist er Willens, sich für eine kleinere Belastung unserer Bevölkerung einzusetzen?"

Diese Interpellation wird Ihnen und dem Stadtrat im Sinne von § 58 der Geschäftsordnung zur Kenntnis gebracht.

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