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Westumfahrung

Interpellation von Susanne Weinmann-Schöning und 2 Mitunterzeichnenden

Zur Antwort des Stadtrates.

Im Limmattaler Tagblatt vom 30.12.1999 konnte man lesen, dass der Stadtrat eine Behördeninitiative an den Kantonsrat eingereicht hat. Er fordert darin den Regierungsrat auf, ein Projekt mit Kreditvorlage für die Westumfahrung auszuarbeiten und das Bauvorhaben ins Strassenbauprogramm aufzunehmen.

Ich frage daher den Stadtrat an:

  1. Welches sind die verkehrspolitischen Überlegungen des Stadtrates, die zur erwähnten Behördeninitiative führten?
  2. Wie beurteilt der Stadtrat die Gefahr; dass die Westumfahrung eine Umfahrungsstrecke für das Limmattaler Autobahnkreuz wird das zweifellos nach der Eröffnung der dritten Bareggröhre überlastet sein wird?
  3. Welche negativen Auswirkungen hat die Westumfahrung auf das Naherholungsgebiet und die betroffenen Wohn quartiere?
  4. Auf welcher Basis sind die Kosten von 40 Mio. CHF geschätzt worden und welche Leistungen schliesst dieser Betrag ein?
  5. Welches sind die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Dietikon?
  6. Vermag die Hasenbergstrasse das erhöhte Verkehrsaufkommen zu bewältigen?
  7. Warum wurde das Projekt von der Mutschellen- bis zur Bernstrasse nicht als Ganzes behandelt?
  8. Wurde mit dem Kanton Aargau Kontakt aufgenommen?
  9. Wenn ja, wie stellen sich die Aargauer zur vorgeschlagenen Teilumfahrung?
  10. Wie ist die Haltung der Aargauer im Bezug auf das Teilstück Basi - Bernstrasse?
  11. Sind die Verkehrszahlen aus den Jahren 1979 bzw. 1988 noch aussagekräftig genug, dass sie für die Planung benutzt werden können?
  12. Wann rechnet der Stadtrat mit der Fertigstellung der Westumfahrung von der Mutschellenstrasse bis ins Basi?

Mitunterzeichnende:
Waldemar Köhli
Andres Beutter

Der Stadtrat beantwortet die Interpellation wie folgt:

1.      Im kantonalen Verkehrsplan bilden vier Strassen einen äusseren Ring um die Stadt Dietikon: die seit langem bestehende Bernstrasse 5-2 im Süden, die Autobahn A20 im Osten, die Autobahn AI im Norden und die geplante westliche Tangente, welche die AI im Norden mit der Bernstrasse 5-2 im Süden verknüpft. Die Westumfahrung ist Teil des kantonalen Verkehrsplans, welchen der Kantonsrat am 10. Juli 1978 verabschiedete. Im begleitenden Bericht zu den Einwendungen wird dazu ausgeführt:

,,. . . Dieses Strassenprojekt soll eine künftige Umfahrung des Dietiker Stadtzen-trums von fremdem Durchgangsverkehr zwischen den aargauischen Wohngebieten auf dem Mutschellen und den aargauischen Industriegebieten im Limmattal ermöglichen. Diese Verbindung ist von kantonaler Bedeutung.

2.      Die Fertigstellung der 3. Bareggröhre wird zweifellos zu einer Mehrbelastung im Zürcher Limmattal führen; der Stadtrat zieht es vor, das erhöhte Verkehrsauf-kommen über die geplante Westumfahrung statt durch das Siedlungsgebiet abzu leiten.

3.      Zur Verbesserung der UmweItverträgIichkeit ist die Westumfahrung im revidier-ten kantonalen Verkehrsplan vom 31. Januar 1995 mit Ueberdeckung oder Un-tertunnelung im bewohnten Gebiet vorgesehen. Im Bericht zu den Einwendun-gen wird diesbezüglich ausgeführt:

Diese Festlegung soll eine künftige Entlastung des Dietiker Stadtzentrums vom Durchgangsverkehr zwischen den aargauischen Wohngebieten auf dem Mutschellen und den aargauischen Industriegebieten im Limmattal ermöglichen. Die verantwortlichen Planungsorgane sind heute bezüglich Auswirkungen auf Wohngebiete und Naherholungsbereiche stark sensibilisiert."

4.      Die Zahl von ca. 40 Mio. Franken entspricht einer früheren Studie. Durch die erhöhten Anforderungen an Wohn- und allgemeinen Umweltschutz kann im jetzi-gen Zeitpunkt keine konkrete Angabe über Kosten gemacht werden.

5.      Die Westumfahrung ist im kantonalen Verkehrsplan enthalten, womit die Realisierung Sache der Kantone ist.

6.      Dieses Problem wird bei der Projektierung geprüft werden müssen, sofern die Südwestumfahrung nicht bis zur Bernstrasse geführt wird.

7.      Der Abschnitt Hasenbergstrasse bis Bernstrasse betrifft schwergewichtig auch den Kanton Aargau und liegt nicht nur im Ermessen der Zürcher Behörden.

8.      Der Kontakt besteht seit vielen Jahren, bisher leider ohne Erfolg.

9.      Die vorgesehene Etappierung ist nicht im Interesse des Kantons Aargau, da damit die Belastung Bergdietikon/Widen erhöht wird.

1 0. Bis jetzt wurden vom Kanton Aargau keine diesbezüglichen Aussagen gemacht.

1 1 .   Die Verkehrszahlen sind immer noch aussagekräftig, die Situation hat sich aber eher verschärft.

12.     Der Stadtrat wird auf baldmöglichste Realisierung drängen.

Referent:       Tiefbauvorstand Hans Bohnenblust

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Mitspracherecht von Fremden in Dietikon 

Interpellation von M. Peer

Zur Antwort des Stadtrates.

,,Der Stadtrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:

1.      In welchen Gremien der Gemeinde Dietikon haben heute ausländische Einwoh-ner der Stadt Dietikon die Möglichkeit der Mitsprache bzw. Einsitznahme?

2.      Wo wäre die Beteiligung von Ausländern zusätzlich möglich, ohne übergeord-netes Recht anpassen zu müssen?

3.      Werden die in Dietikon lebenden Ausländer auf ihre Möglichkeiten in der Ge-meinde mitzuwirken aufmerksam gemacht oder sogar zum Mitmachen motiviert?

4.      Sieht der Stadtrat in der aktiven Beteiligung von Ausländern am Gemeindeleben eine Chance oder soll dies eher unterbunden werden?"

Der Stadtrat beantwortet die Interpellation wie folgt:

1 .     Ausländerinnen und Ausländer können nach gegenwärtigem Recht in allen Gremien Einsitz nehmen, welchen der Status einer vorberatenden Kommission zukommt oder die formlos als Arbeitsgruppen gebildet wurden, es sei denn, die Behörde, welche die Kommission ins Leben rief, habe ausdrücklich angeordnet, dass die Mitglieder stimmberechtigt sein müssen.

Die Mitwirkung von Ausländerinnen und Ausländern ist demnach möglich in folgenden Kommissionen:

- Verwaltungskommission (als Angestellte oder Angestellter der Stadtverwaltung)
- EDV-Kommission (als Angestellte oder Angestellter der Stadtverwaltung)
Jugend- und Freizeitkommission?
- Kulturkommission
- Ausländerforum
- Ziviler Gemeindeführungsstab
- Energiekommission
- Sicherheitskommission
- Gesundheitskommission
- Kommission für Alters- und Spitexfragen
- Pädagogische Kommission (als Schulpsychologe oder Schulpsychologin).

Ferner können Ausländerinnen und Ausländer als Lehrervertreterin oder Lehrervertreter in allen Ausschüssen und Kommissionen der Schule Einsitz nehmen.

2.      Mit einer Änderung Geschäftsordnung der Schulpflege wäre die Mitsprache von Ausländerinnen und Ausländern auch in der Kindergartenkommission und der Erwachsenenbildungskommission möglich.

3.      Mit Ausnahme des Ausländerforums werden Ausländerinnen und Ausländer nicht gezielt zur Mitwirkung in einer Kommission eingeladen.

4.      Die Kommissionsmitglieder werden in erster Linie auf Grund ihrer fachlichen Kompetenz gewählt. Wenn diese vorhanden ist, spielt die Nationalität keine Rolle.

Referent:       Stadtpräsident Hans Bohnenblust

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Anerkennung und Förderung der Freiwilligenarbeit in Dietikon

Postulat von Rita Bächli-Birrer und 10 Mitunterzeichnenden

,,Die UNO hat das Jahr 2001 zum Jahr der freiwilligen Arbeit erklärt. Ziele dieses UNO-Jahres sind:

Anerkennung der Leistungen von Freiwilligen Vernetzung unter Organisationen die Freiwillige einsetzen Förderung der Freiwilligenarbeit Mobilisierung von neuen Freiwilligen.

Mit der Idee, das UNO-Jahr der Freiwilligen auch in der Schweiz aktiv anzugehen, wurde am 1. September 1999 in Bern unter dem Namen ,,iyv-forum.ch" (lnternational Year of Volunteers) ein Verein gegründet, der das Thema Freiwilligenarbeit und Ehrenamt in den Mittelpunkt stellt. Auch hier geht es um Förderung, Vernetzung und Anerkennung der Freiwilligenarbeit. Der Eröffnungsanlass der Schweiz findet am 5. Dezember 2000 statt.

In Dietikon werden durch viele Menschen, von den Jugendlichen bis zu den Senio-ren, von Frauen und Männern, unzählige Stunden von Freiwilligenarbeit geleistet Das freiwillige sowie das ehrenamtliche Engagement in Vereinen, Gruppierungen, Clubs und Parteien ist für das Gemeinwesen nicht mehr wegzudenken. Die Stadt Dietikon wird davon wesentlich geprägt Oft sind es Arbeiten im Hintergrund, die kaum sichtbar sind, doch für die Gemeinde einen unschätzbaren Wert darstellen. Im Jahr der Freiwilligen ist Gelegenheit auch bei uns über dieses Thema zu diskutieren, es zu präsentieren und ihm die gebührende Wertschätzung entge genzubrin gen.

Ich fordere den Stadtrat auf, sich dafür zu engagieren, dass das Jahr der Freiwilligen auch in Dietikon der Oeffentlichkeit wirkungsvoll kundgetan wird und diesbezügliche Aktivitäten zu fördern und zu unterstützen."

Mitunterzeichnende:
Jeannette Wibmer, Dr.   - Catherine Mittaz
Doris Welti-Hasler      - Doris Scherrer-Vogelsang
Maria Spielmann-Bracher - Manuel Peer
Josef Wiederkehr        - Rosmarie Kneubühler-Eichenberger
Rolf Steiner, Dr.       - Susanne Weinmann-Schöning

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Baulicher Zustand der Freizeitanlage Chrüzacher

Interpellation von C: Mittaz und 5 Mitunterzeichnenden

,,Am 17. Mai 1992 wurde ein Kredit über knapp 4 Mio. Franken für die Neugestaltung der Freizeitanlage Chrüzacher durch den Souverän bewilligt. Vor ziemlich genau 5 Jahren, am Wochenende vom 9.110. September 1995, wurde die neue Anlage offiziell ein geweiht

Seit einiger Zeit sind diverse Baumängel sichtbar. Aus diesem Grund ersuche ich den Stadtrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1.      Sind die Bauschäden dem Stadtrat bekannt, Wenn ja, seit wann?

2.      Was wurde bis jetzt unternommen, um diese Schäden zu beheben? Wie gedenkt der Stadtrat, diese Mängel rasch zu beheben?

3.      Ist es sichergestellt, dass die abbröckelnden Verputzteile keine Gefahr für BesucherInnen und Personal dieser Anlage darstellen?

4.      Besteht für diese Arbeiten noch ein Garantieanspruch wegen verdeckter Män-geln gegenüber der Unternehmerschaft bzw. dem Architekten?

5.      Bestehen bereits Abschätzun gen der Kosten einer allfälligen Teil- bzw. Gesamtsanierung?"

Mitunterzeich nende:
- Vreni Hossle  - Jeannette Wibmer, Dr.
- Maria Spielmann-Bracher       - Rita Bächil-Birrer
- Doris Welti-Hasler

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